10 Jahre „Collateral Murder“ oder
Das Video „Collateral Murder“ ist weltweit zu einem Sinnbild für die Grausamkeiten des Krieges und das Leid der Zivilbevölkerung geworden. Die Verrohung im Denken, Reden und Handeln einer Hubschrauberbesatzung, die mit hörbarer Begeisterung Zivilisten erschießt, ist schwer anzusehen. Dabei drängt sich die Frage geradezu auf, welche Verbrechen die Befehlshaber solcher Mörder wohl sonst noch zu verantworten haben, von denen wir, in deren Namen Kriege geführt werden, nie erfahren. Und genau deswegen auch nicht erfahren dürfen.
Das erklärt die verbissene Gnadenlosigkeit, mit dem vor 10 Jahren Chelsea (damals Bradley) Manning verfolgt wurde – und bis heute Julian Assange. Das erklärt die
Anwendung des Espionage Act von 1917 gegen Whistleblower und nun, mit der Anklage gegen Assange, auch gegen Journalisten. Es geht um Abschreckung, Einschüchterung und damit die Verhinderung von ‚Leaks‘. Der Verteidiger von Manning sagte über deren damaliges Kriegsgerichtsverfahren, es sei der Regierung allein darum gegangen, laut und weithin vernehmbar eine Idee zu zerstören. Die Idee, dass man Informationen im öffentlichen Interesse anonym und sicher an Medien geben könne. Und es sei darum gegangen, das Vertrauen zwischen Whistleblowern und der Presse zu unterminieren.
Das Video „Collateral Murder“ wird im Zusammenhang mit dem seit dem 24. Februar in London laufenden Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange nun wieder viel im Internet und in den Medien zitiert und ganz oder ausschnittsweise gezeigt. Das dürfte für die amerikanische Regierung zu den unwillkommenen Nebeneffekten dieses Verfahrens zählen.
Ob Assange tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, hängt entscheidend von der Frage ab, ob ihn dort voraussichtlich ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren erwartet oder ein politischer Schauprozess.
Darum wollen wir hier einen Blick auf das Verfahren gegen Chelsea Manning werfen. Das mag die Frage ein Stückweit beantworten helfen und einen Vorgeschmack auf das geben, was Julian Assange im Falle einer Auslieferung erwartet.
Am 5. April 2010 veröffentlicht Wikileaks das Video „Collateral Murder“. Schon
kurz darauf wird Chelsea Manning verhaftet und im Juli in das Militärgefängnis
von Quantico, Virginia überführt.
Die Vorverurteilung
Bei einem Fundraising Dinner am 21 April 2011 – zwei Jahre vor Beginn des eigentlichen Kriegsgerichtsverfahrens gegen Manning – erklärt Präsident Obama, Mannings Oberbefehlshaber: Manning „hat das Gesetz gebrochen“. Mannings Verteidiger sagt, dass diese Äußerung die Haftbedingungen von Manning in Quantico wie auch das spätere Militärgerichtsverfahren beeinflusst hat.
Herabwürdigende Bedingungen in der Untersuchungshaft
In Quantico wird Manning unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen und an Folter grenzenden Schikanen in Einzelhaft gehalten. Nach Protesten von Amnesty International und einer Demonstration von Unterstützern, bei der unter anderem Daniel Ellsberg festgenommen wird, will sich der damalige UN-Sonderberichterstatter für Folter vor Ort um die Haftbedingungen von Manning kümmern. Juan Mendez erhält dazu aber keine Genehmigung. Schließlich melden sich etwa 300 namhafte amerikanische Juristen mit einer Protesterklärung gegen die zu Wort, die später in der New York Review of Books (NYR) abgedruckt wird. Die Rechtswissenschaftler bezeichnen Mannings Haftbedingungen als „herabwürdigend“, „unmenschlich“, „illegal“ und „unmoralisch“. Der achte Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der eine „grausame“ und „ungewöhnliche“ Bestrafung verbiete, sowie der fünfte Verfassungszusatz, der garantiert, dass niemand ohne ordentliches Gerichtsverfahren bestraft werden darf, würden gebrochen.
Strafe ohne Verfahren
Mannings Verteidigung stellt während der ab Dezember 2011 folgenden Voranhörung wiederholt den Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen gesetzeswidriger Bestrafung ohne Verfahren. Die Anträge werden zuerst abgewiesen und diesbezügliche Beweisanträge nicht zugelassen, später erhält Manning dafür 122 Tage Hafterlass – 122 Tage von 35 Jahren, zu denen sie schließlich verurteilt wird.
Verschleppung des Verfahrens
Mannings Untersuchungshaft dauert insgesamt 18 Monate. Die Verteidigung sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen das Gebot des zügigen Verfahrens („speedy trial“) Ein entsprechend begründeter Antrag auf Einstellung des Verfahrens wird ebenfalls abgelehnt.
Anklage nach dem Espionage Act
Im folgenden Hauptverfahren wird Manning in acht Anklagepunkten beschuldigt, gegen den Espionage Act (violation of 18 U.S. Code Section 793(e)) verstoßen zu haben. Er habe die Afghanistan und die Irak War Logs, die Embassy Cables und die Guantánamo Files an Wikileaks gegeben, „obwohl Grund zu der Annahme bestand, dass solche Informationen benutzt werden könnte, um den Vereinigten Staaten zu schaden oder ausländischen Nationen zu nützen“.
Man kann nicht früh genug darauf aufmerksam machen und davor warnen, dass dieses Gesetz der US-Regierung Tür und Tor öffnet, Whistleblower und unliebsame investigative Journalisten mundtot zu machen. Im Manning-Verfahren hieß es:
1. dass die Intentionen eines Angeklagten unter dem Espionage Act keine Rolle spielten. Das beträfe auch sein Selbstverständnis als Whistleblower;
2. sei es nicht von Belang, ob Schaden nachweisbar sei oder nicht. Es genüge die Tatsache, dass Schaden dadurch entstehen ‚könne‘, dass Informationen in die Hände von Feinden gelangen könnten und diese Gefahr dem Angeklagten bewusst gewesen sei.
Angesichts der Tatsache, dass buchstäblich jede Veröffentlichung in die Hand von Feinden gelangen kann, hängt dieses Gesetz seither wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von amerikanischen Journalisten und bedroht die Pressefreiheit massiv.
Manning wird tatsächlich verurteilt, weil er “wahrscheinlich Schaden“ angerichtet habe (“probable harm”). Sein Anwalt sagt dazu: Nicht einmal das konnte das Gericht auch nur im Ansatz belegen. Man hätte erwartet, dass irgendein Schaden klar hätte benannt werden können. Das sei nicht der Fall gewesen, weder in den öffentlichen noch in einer der vielen Sitzungen, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Es gab keine „smoking guns“.
Der ehemalige Verteidigungsminister Robert Gates schreibt am 16.8. 2010: „Unsere anfängliche Einschätzung lässt Risiken für die nationale Sicherheit keineswegs außer Acht; jedoch hat die bisherige Überprüfung nicht ergeben, dass sensible geheimdienstliche Quellen oder Methoden gefährdet worden wären.“
Kräfte-Ungleichgewicht bei Verfahren mit geheimen Beweismaterial
Laut Mannings Verteidiger sei die alleinige Entscheidungsbefugnis über Geheimhaltung der Beweise bzw. Ausschluss der Öffentlichkeit der eine Pfeiler, der die Übermacht der Regierungsseite in‚ classified evidence cases‘ begründe. Der andere sei die Regelung der Zulassung von Zeugen. Zeugen, die eindeutig relevant für den Fall und wichtig für die Verteidigung seien, müssten dennoch von der Regierung genehmigt werden und würden, so auch im Verfahren gegen Manning, häufig abgelehnt. – Während die Regierung über 100 Zeugen benannte, wurden Zeugen der Verteidigung von Anfang an mehrheitlich nicht zugelassen, darunter der UN-Berichterstatter für Folter, Juan Mendez.
Das Strafmaß:
Manning wird zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wird als ein Hohn auf die Gerechtigkeit bezeichnet. Die Veröffentlichung des Filmmaterials zum „Collateral Murder“-Video schlägt für Manning mit 2 Jahren (Anklage:10 Jahre) zu Buche, obwohl die Verteidigung zeigen kann, dass das Material nicht einmal geheim war.
Autorin: Annegret Falter, Vorsitzende des Whistleblower Netzwerk e.V.